Vereinsrecht wurde ergänzt
01.10.2020
Das Vereinsrecht sieht regelmäßige Mitgliederversammlungen vor, die durchzuführen sind. Einzelheiten dazu sind in den Satzungen festgelegt. Bisher musste die Möglichkeit der Durchführung von Mitgliederversammlungen als virtuelle Veranstaltungen dort explizit aufgeführt sein. Ein Ausweg aus der Misere war nur die Zustimmung aller Mitglieder zur virtuellen Durchführung. Um den Vereinen kurzfristig eine Erweiterung der Handlungsfähigkeit zu geben, hat der Gesetzgeber im Covid-19-Maßnahmengesetz festgelegt, dass bis zum 31.12.2021 alle Mitgliederversammlungen ohne Satzungsregelung möglich sind. Eine schriftliche Einladung sowie ein Protokoll sind dennoch erforderlich. Weiterhin sollte unbedingt ein passwortgeschützter Online-Raum verwendet werden.
Quellen
https://vereinsrecht.de/coronavirus-mitgliederversammlung-und-vorstandssitzungen-online-abhalten.html, aufgerufen am 01.12.2020 um 12:45 Uhr
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/faq-online-hauptversammlungen-101.html, aufgerufen am 01.10.2020 um 12:30 Uhr